Die von der Bezirkshauptmannschaft erlassene Waldbrandverordnung ist heuer aufgrund der extremen Trockenheit besonders früh in Kraft getreten.
Danach ist das Hantieren mit offenem Feuer im Wald oder in Waldnähe verboten, ebenso das Wegwerfen von Glas und Zigaretten. Durch die ungewöhnlich starke Austrocknung der Böden bis in tiefere Schichten ist die Vegetation nicht durch eine natürliche Feuchtigkeit gegen Brände geschützt.
Die Verordnung ist gültig bis 31. Oktober 2020.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Regulierungen.
Details: https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/BHBL_Waldbrandverordnung_2020.pdf