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Steuerliches Absetzen von Spenden

Steuerliches Absetzen von Spenden

Susanne Huber

Seit 1. Jänner 2017 ist die Absetzbarkeit von Spenden neu geregelt. Wir erinnern Sie hiermit an die Vorgaben.

Um Ihre Spende an die Feuerwehr steuerlich geltend machen zu können, ist es wichtig, dass Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum gut leserlich am Zahlschein anführen. Bei einer digitalen Überweisung diese Daten bitte im Feld „Verwendungszweck“ angeben.

Bitte beachten: Da wir als Empfänger Ihrer Spende Ihre Beträge an das Finanzamt übermitteln müssen, bitten wie Sie, Ihre Angaben genau zu kontrollieren. Nur mit den korrekten Daten kann Ihre Spende automatisch in Ihre Arbeitnehmerveranlagung übernommen werden.

Sollte Ihre getätigte Spende in Ihrem aktuellen Bescheid des Finanzamtes nicht berücksichtigt worden sein, ersuchen wir Sie, uns Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum nachträglich per E-Mail zu schicken:
feuerwehr@bruckleitha.at oder N03103@feuerwehr.gv.at.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie weitere und detailliertere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/informationen-fuer-spender.html

Ebenso entnehmen Sie eine Zusammenfassung bitte dem Infofolder des BMF: BMF_Spendenabsetzbarkeit

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